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Abschluss eines nicht exklusiven Rahmenvertrags für Planungsleistungen für die landschaftspflegerische Begleitplanung gemäß HOAI, Umweltfachbeiträge und besondere Leistungen im Open-House Verfahren der Niederlassung Südbayern
Abschluss eines nicht exklusiven Rahmenvertrags für die betontechnologische Beratung und betontechnologische Untersuchungen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern. Gegenstand des Open House Verfahrens ist die betontechnologische Beratung und die Durchführung von Prüfungen in sieben Leistungsbereichen im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau gemäß den ZTV-ING DIN 1045-1000 DIN EN 12350 DIN EN 12390 DIN EN 12504 BAW Merkblatt "Fristprüfung von Beton (MFB)" BAW Merkblatt "Dauerhaftigkeitsbemessung und -bewertung von Stahlbetinbauwerken bei Carbonatisierung und Chlorideinwirkung (MDCC) DIN EN 14629 DBV-Merkblatts "Besondere Verfahren zur Prüfung von Frischbeton
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung nach ZTV E-StB Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel nach ZTV SoB-StB Leistungsbereich 03: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton nach ZTV Beton-StB Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen nach ZTV Asphalt-StB Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen nach TL Bitumen-StB und Untersuchungen an Bitumenemulsionen nach TL BE-StB Leistungsbereich 06: Oberflächeneigenschaften Leistungsbereich 07: Fahrbahnmarkierung - Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand nach ZTV M Leistungsbereich 08: Umweltanalytik . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Nordbayern der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.05.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.05.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.05.2026 bzw. 31.05.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist Bautechnische Prüfung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Die Bautechnischen Prüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau Leistungsbereich 03: Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur Leistungsbereich 05: Tunnelbau geschlossene Bauweise Leistungsbereich 06: Spezialtiefbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Südwest der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 31.12.2026. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südwest
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: LB 1: Einfachprüfungen LB 2: Haupt- und Sonderprüfungen
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