Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
262 Ausschreibungen (Seite 1 von 53)
Der Wiener Gesundheitsverbund (der AG) ist der größte Gesundheitsdienstleister Österreichs und das Rückgrat der Gesundheitsversorgung der Stadt Wien. Im Rahmen der von der Wiener Landeszielsteuerung beauftragten Machbarkeitsstudie soll in einer Pilotphase der Einsatz telemedizinischer Maßnahmen bei herzinsuffizienten Patient*innen getestet und darauf aufbauend im Rahmen der Umsetzungsphase ein Telemonitoring-Modell zur Versorgung dieser Patient*innengruppe etabliert werden. Zu diesem Zweck wurde ein Tele-Care-Center (TCC) eingerichtet. Gegenstand des Vergabeverfahren ist der Abschluss eines Vertrags betreffend die ärztlichen Leistungen zur medizinischen Betreuung des Pilotprojekts Telemonitoring Herzinsuffizienz-Patient*innen. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Stadt Cottbus/Chó?ebuz ist gemäß § 10 (1) LAufnG verpflichtet, die erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung zu errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 (2) LAufnG kann die Stadt Cottbus/Chó?ebuz geeignete Dritte zur Betreibung von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung beauftragen. Des Weiteren ist die Stadt Cottbus/Chó?ebuz gemäß § 12 (1) LAufnG verpflichtet, die aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweilige Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Die Migrationssozialarbeit kann gemäß § 12 (2) LAufnG auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Arbeitsmarktdienstleistung gemäß § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung (Arbeitstitel "Job Speed Dating"). Das Ziel der Maßnahme ist die Eingliederung in Arbeit. Die Maßnahme ist aufgeteilt in 4 Module. Die Eingliederung soll zunächst durch ein individuelles Einzelgespräch (Modul 1), ein intensives und individuelles Bewerbungstraining (Modul 2) und dann im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen eintägigen Großveranstaltung (Modul 3) und einer bedarfsgerechten Bewerbungsunterstützung (Modul 4) im Anschluss an die Großveranstaltung erreicht werden. Der Teilnehmer-Umfang je Modul ist wie folgt: - Modul 1 müssen mindestens 1.600 Teilnehmende (TN) eintreten können - Modul 2 müssen mindestens 1.300 TN eintreten können - Modul 3 müssen mindestens 1.000 TN eintreten können - Modul 4 sind maximal bis zu 300 individuelle Bewerbungsunterstützungen (zwei Zeitstunden pro Bewerbungsunterstützung). Die Nachbetreuung ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigungsaufnahmen und den Bedarfen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu drei Monate nach Maßnahmenende (31.10.) anzubieten. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt sich, dass maximal 2% der Teilnehmenden an Modul 3 eine Nachbetreuung in Anspruch nehmen. Für die Großveranstaltung muss der Auftragnehmer mindestens 100 Arbeitgeber akquirieren, die an der Großveranstaltung teilnehmen. Diese Arbeitgeber müssen über einen Stellenpool von insgesamt mindestens 2.000 offenen sozialversicherungspflichtigen Stellen verfügen. Die Arbeitgeber sollen sich aus unterschiedlichen arbeitsmarktnahen Branchen aus dem Großraum Köln ergeben. Bei einer Erhöhung oder Reduzierung des Teilnehmerumfangs ist der verfügbare Stellenpool der Arbeitgeber entsprechend prozentual anzupassen. Des Weiteren trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Bereitstellung ausreichender - einer eintägigen Großveranstaltung entsprechend - Sicherheitskräfte (zum Beispiel Feuerwehr, Security, Sanitätsdienst). Die Einhaltung aller entsprechenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für den reibungslosen organisatorischen Ablauf der Veranstaltung. Hierzu gehören insbesondere Steuerung, Einlasskontrolle, Betreuung und Bewirtung sämtlicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Auftragnehmer hat zudem eine vorbereitende und begleitende Pressearbeit in Absprache mit dem Auftraggeber sicher zu stellen. Zwecks Sicherstellung der Nachhaltigkeit hat der Auftragnehmer im Falle einer Beschäftigungsaufnahme bis zu drei Monate nach Maßnahmenende (31.10.) eine Nachbetreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicherzustellen. Für die Entscheidung über die Zuweisung und das Monitoring stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber für das gesamte Bewerbungs-/ Teilnehmermanagement ein geeignetes EDV-System, unter anderem zur Buchung und Verwaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereit. Zusätzlich erfolgt die Implementierung einer datenschutzkonformen App nach Vorgaben des Auftraggebers. Funktionen umfassen unter anderem die nutzerfreundliche Verwaltung der Arbeitgeberprofile, Stellenangebote, Nachrichtencenter und ähnliches und eine funktionale Erweiterung durch beidseitigen Nachrichtenversand zwischen Arbeitgeber und Bewerberin beziehungsweise Bewerber (siehe Leistungsbeschreibung). Der Auftraggeber ist im Besitz des zu verwendenden Quellcodes für die App. Im Nachgang zur Großveranstaltung ist mittels elektronischer Medien, wie zum Beispiel einem Cloud-basierten System oder ähnlichem für eine Dauer von sechs Wochen eine Kommunikationsplattform durch den Auftragnehmer für alle Arbeitgeber und Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzuhalten. In Modul 2 hat der Auftragnehmer den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine stundenweise Beaufsichtigung der Kinder anzubieten. Dafür ist ein Kontingent von 50 Stunden für eine Kinderbeaufsichtigung vorzuhalten. Dieses Kontingent kann durch den Auftragnehmer beispielsweise durch die Beanspruchung von Tagesmüttern/Tagesvätern sichergestellt werden. Für die Kinderbeaufsichtigung während der Großveranstaltung hat der Auftragnehmer im gleichen Gebäude einen separaten Raum zur Verfügung zu stellen. Die Kinderbeaufsichtigung ist für mindestens 80 Kinder sicherzustellen. Eine dreimalige Wiederholung der Leistung in den Jahren 2027 - 2029 ist vertraglich optional auf einseitige Erklärung des Auftraggebers möglich (Verlängerungsoption). Bei jeder Verlängerung kann der Auftraggeber durch entsprechende schriftliche Erklärung die Anzahl der Teilnehmer-Plätze um bis zu 30 Prozent im Vergleich zum Zeitpunkt der Zuschlagerteilung erhöhen oder senken, wobei die Vergütung sich proportional anpasst.
Schulkindbetreuung im Programm PfG (Pakt für den Ganztag) Start der Beauftragung: 01.08.2026 Beginn der Leistungserbringung: nach Absprache ab 01.08.2026 Anzahl der Kinder in der SKB: voraussichtlich 63 - Organisation & finanzielle Abwicklung eines Förderungs- und Betreuungsangebotes gemäß LV - Pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Betreuung in Absprache mit der Schule - Organisation & Abrechnung einer gesunden, altersgerechten und warmen Mittagsversorgung - Organisation der Bibliothek an mind. 3 h täglich. - Schulkindbetreuung an fünf Tagen während der Unterrichtszeit für voraussichtlich 2 Gruppen im Modul 1 von 07.30 bis 15.00 Uhr & voraussichtlich 1 Gruppen im Modul 2 von 07.30 bis 17.00 Uhr - FERIENbetreuung von 7.30 - 17.00 Uhr (In Absprache mit der SL und nach Bedarf) BEACHTEN: Ab 01.08.2026: Max. Schließzeit 4 Wochen pro Schuljahr Personalschlüssel: - Während der gesamten Zeit des Förderungs- und Betreuungsangebots UND - mindestens die ersten 25 Wochenstunden ist die -> Anwesenheit mindestens einer Fachkraft mit Qualifikation gem. §25b HKJGB sicherzustellen. - Prinzipiell sind zunächst zwei Kräfte pro Betreuungsgruppe, hiervon mind. eine päd. Fachkraft, einzusetzen - Gruppengröße: 13-25 Kinder (Über- und Unterbelegung nach Absprache mit dem Auftraggeber) - Sofern Drittmittel in Form von Elternbeiträgen erhoben werden, hat dies in Abstimmung mit der Schule zu erfolgen - Finanzielle Zuschüsse durch Landes- und Kreismittel - nicht dem Zweck entsprechende Mittel und/oder Überschüsse sind zurückzuerstatten - Wünschenswert ist die Übernahme des derzeitigen Betreuungspersonals - Zuschlagskriterien: 1. Elternbeitrag (Betreuungskosten & Kosten Mittagessen)& 2. Pädagogisches Konzept -> s. Erläuterungen im LV und Wertungsmatrix
NECKARTALSCHULE, HIRSCHHORN Schulkindbetreuung im Programm PfG (Pakt für den Ganztag) Start der Beauftragung: 01.08.2026 Beginn der Leistungserbringung: nach Absprache ab 01.08.2026 Anzahl der Kinder in der SKB: voraussichtlich 80 - Organisation & finanzielle Abwicklung eines Förderungs- und Betreuungsangebotes gemäß LV - Pädagogisches Konzept für die Gestaltung der Betreuung in Absprache mit der Schule - Organisation & Abrechnung einer gesunden, altersgerechten und warmen Mittagsversorgung - Organisation der Bibliothek an mind. 3 h täglich. - Schulkindbetreuung an fünf Tagen während der Unterrichtszeit für voraussichtlich 3 Gruppen im Modul 1 von 07.30 bis 15.00 Uhr & voraussichtlich 1 Gruppen im Modul 2 von 07.30 bis 17.00 Uhr - FERIENbetreuung von 7.30 - 17.00 Uhr (In Absprache mit der SL und nach Bedarf) BEACHTEN: Ab 01.08.2026: Max. Schließzeit 4 Wochen pro Schuljahr Personalschlüssel: - Während der gesamten Zeit des Förderungs- und Betreuungsangebots UND - mindestens die ersten 25 Wochenstunden ist die -> Anwesenheit mindestens einer Fachkraft mit Qualifikation gem. §25b HKJGB sicherzustellen. - Prinzipiell sind zunächst zwei Kräfte pro Betreuungsgruppe, hiervon mind. eine päd. Fachkraft, einzusetzen - Gruppengröße: 13-25 Kinder (Über- und Unterbelegung nach Absprache mit dem Auftraggeber) - Sofern Drittmittel in Form von Elternbeiträgen erhoben werden, hat dies in Abstimmung mit der Schule zu erfolgen - Finanzielle Zuschüsse durch Landes- und Kreismittel - nicht dem Zweck entsprechende Mittel und/oder Überschüsse sind zurückzuerstatten - Wünschenswert ist die Übernahme des derzeitigen Betreuungspersonals - Zuschlagskriterien: 1. Elternbeitrag (Betreuungskosten & Kosten Mittagessen) & 2. Pädagogisches Konzept -> s. Erläuterungen im LV und Wertungsmatrix
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