Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben für Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör. Finden Sie passende Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern in Deutschland.
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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Hemden und Blusen für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Lieferung von Sicherheitsstiefel niedrig S3 mit Textilfutter (Pos. 1) und Sicherheitshalbschuhe S3 mit Textilfutter (Pos. 2)
Beschäftigte diverser bremischer Einrichtungen sind mit der Arbeitskleidung Handwerk auszustatten. Die bisher beschaffte Bekleidung wird durch die Mitarbeiter weiterhin getragen, bis ein Austausch erforderlich ist. Die NEU-Beschaffung der Kleidung wird dann durch den neuen Rahmenvertrag abgedeckt. Der AN liefert auf Basis dieser Rahmenvereinbarung den Bedarfsträgern auf deren Bestellung/Abruf hin die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel. Der AN ist verpflichtet, innerhalb der Rahmenvereinbarung die Bedarfsträger bei der Auswahl der Artikel nach deren Bedürfnissen sowie nach wirtschaftlichen Aspekten beratend zu unterstützen. Vertragsbeginn: 01.05.2026 Vertragende: 30.04.2028 Diese Rahmenvereinbarung wird für die Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Sie verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG oder der AN nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf der Fortführung schriftlich widerspricht. Bei den Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Bedarfs- mengen der Vorjahre der bisher bekannten Bedarfsträger ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom AG nicht vorhersehbar.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Berufsbekleidung für Küche, Gastronomie und Gesundheitsbereich (Sanitäter, Pfleger, Ärzte und weiteres medizinisches Personal) sowie Patientenbekleidung.
Mietberufskleidung für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) ab 01.01.2027
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